Fehlende Zeugnisse
Aufbewahrungsfristen für Zeugnisse
Für schon einmal geschriebene Schul- und Arbeitszeugnisse gibt es eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren für die Schulen und Arbeitgeber.
Fehlendes Arbeitszeugnis
Sollte Ihnen jedoch bisher gar kein Zeugnis ausgestellt worden sein, ist Ihre ehemalige Firma theoretisch noch bis 30 Jahre nach ihrem Ausscheiden verpflichtet, ein Arbeitszeugnis auszustellen.
Aber auch hier gibt es ergänzende Rechtsprechung. Der Anspruch auf ein Zeugnis ist verwirkt, wenn
- Sie längere Zeit nicht nach einem Zeugnis gefragt haben,
- der ehemalige Arbeitgeber zu der Überzeugung gelangt ist, dass Sie keines mehr verlangen werden
- oder dem Arbeitgeber unter bestimmten Umständen die Erstellung nicht zuzumuten ist.
Versuchen Sie auf jeden Fall, noch ein Arbeitszeugnis zu bekommen!
Am Besten nehmen Sie mit ihrem ehemaligen Arbeitgeber Kontakt auf und bitten um ein nachträglich ausgestelltes Zeugnis. Sie könnten fragen, ob Sie einen Zeugnistext vorbereiten und eventuell als Datei zusenden sollen.
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